Häufig gestellte Frage
Darf unser AuPair die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen?
Zuletzt aktualisiert vor 2 Monaten
Auch das ist nicht erlaubt.
Die AuPair Tätigkeiten beschränken sich neben der Kinderbetreuung auf leichte Hausarbeit.
Pflegerische Tätigkeiten für erwachsene Personen sind vom Gesetzgeber nicht gestattet.